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Grundlagen · Duft

IFRA & Sicherheit verstehen

Die 12 IFRA-Produktkategorien, wie Grenzwerte zustande kommen, und der Unterschied zwischen einer Mengengrenze und einer Kennzeichnungspflicht.

IFRA ist kein Gesetz – und wirkt trotzdem wie eines

IFRA (International Fragrance Association) ist der weltweite Branchenverband der Riechstoffindustrie, keine Behörde. Die IFRA-Standards sind eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mitglieder – rechtlich bindend werden sie erst dort, wo einzelne Länder sie in ihre Kosmetikgesetzgebung übernehmen (in der EU etwa über die Kosmetikverordnung). In der Praxis wirken sie trotzdem wie ein verbindlicher Standard: Rohstoffhändler, Auftragshersteller und Zertifizierungsstellen verlangen IFRA-Konformität, bevor sie überhaupt liefern oder produzieren. Wer als Privatperson oder kleine Manufaktur Duftprodukte herstellt, unterliegt der IFRA-Selbstverpflichtung nicht direkt – die zugrunde liegende Sicherheitsbewertung bleibt aber die mit Abstand best abgesicherte, öffentlich einsehbare Quelle, die es für Riechstoffe gibt.

Warum dieselbe Zutat je nach Produkt unterschiedliche Grenzen hat

IFRA-Grenzwerte gelten nicht pauschal, sondern je Produktkategorie – abhängig davon, wo und wie ein Produkt angewendet wird. Die App löst dafür zuerst die Produktform in eine der IFRA-Kategorien auf: Feinduft (Parfüm, Parfümöl, Parfümspray) landet in Kategorie 4, ein Deo in Kategorie 2, ein Lippenpflegeprodukt in Kategorie 1, ein Körperöl in Kategorie 5A, Raumdüfte je nach Bauart in 10A (Stäbchendiffusor) oder 10B (Sprühbares Raumspray). Bei generischen Produktformen wie Creme oder Spray reicht die Form allein nicht aus – erst der angegebene Einsatzbereich (Augenpartie, Gesicht, Körper, Hände, Haar, Leave-on oder abwaschbar) legt die endgültige Kategorie fest. Deshalb verlangt die App diese Angabe explizit, statt sie zu erraten.

Die Logik dahinterEin Riechstoff, der über Stunden auf der Haut bleibt (Feinduft, Kategorie 4), braucht eine strengere Grenze als derselbe Stoff in einem Produkt, das nach kurzer Zeit abgespült wird (Kategorie 9) – die tatsächliche Kontaktzeit und -fläche bestimmt das Risiko, nicht der Rohstoff allein.

Beispiel: Bergamotteöl und die phototoxischen Furocumarine

Manche Zitrusöle (allen voran Bergamotteöl) enthalten Furocumarine – Stoffe, die auf der Haut in Kombination mit UV-Licht phototoxische Reaktionen (Verbrennungen, Pigmentflecken) auslösen können. Besonderheit dieser Stoffgruppe: Die IFRA-Grenze gilt nicht je Einzelrohstoff, sondern als gemeinsame, aufsummierte Grenze über alle furocumarinhaltigen Rohstoffe einer Rezeptur hinweg. Enthält eine Komposition zwei oder drei verschiedene furocumarinhaltige Zitrusöle, addieren sich deren Beiträge zu einem gemeinsamen Topf, bevor geprüft wird, ob die Gesamtmenge im zulässigen Rahmen liegt – nicht jeder Rohstoff einzeln gegen seine eigene Grenze. Die App bildet das als eigene Kombinationsprüfung ab, getrennt von den normalen Einzelgrenzen.

Duftallergene: eine Kennzeichnungspflicht, keine Mengengrenze

Neben harten Höchstmengen gibt es eine zweite, davon unabhängige Kategorie: Duftallergene, die ab einer bestimmten Konzentration im fertigen Produkt gekennzeichnet werden müssen – unabhängig davon, ob der Rohstoff selbst innerhalb seiner IFRA-Grenze liegt. Eine Zutat kann also vollständig regelkonform dosiert und trotzdem kennzeichnungspflichtig sein. Die App erkennt Duftallergene automatisch anhand der hinterlegten Inhaltsstoffe jedes aromatischen Rohstoffs und rechnet dabei vorsorglich mit der oberen Grenze des jeweiligen Referenzbereichs, wenn nur eine Bandbreite bekannt ist – lieber eine Kennzeichnung zu viel vorschlagen als eine zu wenig.

Wasserhaltige Produkte brauchen zusätzlich eine Konservierung

IFRA-Grenzen und Allergenkennzeichnung betreffen den Duftstoff selbst – ein zweites, davon unabhängiges Sicherheitsthema betrifft den Träger: Sobald Wasser oder ein Hydrolat im Spiel ist (Body Splash, Raumspray, Kapitel 2), ist mikrobielles Wachstum grundsätzlich möglich, genau wie bei den wasserbasierten Produkten der Pflegekosmetik-Welt. Ein rein alkoholisches oder öliges Produkt konserviert sich durch seinen Alkoholgehalt beziehungsweise durch die Abwesenheit von Wasser weitgehend selbst; ein wasserhaltiges Duftprodukt tut das nicht automatisch.

Die App dokumentiert dafür einen eigenen Konservierungsstatus – von "noch nicht geprüft" über "Herstellerbezug dokumentiert" und "mikrobiologisch geprüft" bis "nur Frischmenge". Wer kein geprüftes Konservierungssystem einsetzt, sollte ein wasserhaltiges Duftprodukt konsequent als Frischmenge behandeln: in kleinen Mengen ansetzen, zeitnah verbrauchen, statt es wie ein alkoholisches Parfüm über Monate zu lagern.

Vertiefung

Vertiefung: Warum Naturstoffe schwerer einzuschätzen sind als Reinstoffe

Eine einzelne, synthetisch hergestellte Riechstoff-Reinsubstanz hat eine klar definierte chemische Struktur, die sich einmal bewerten lässt. Ein ätherisches Öl dagegen ist ein Gemisch aus oft mehreren Dutzend Einzelstoffen, von denen mehrere jeweils eigene IFRA-Grenzen und eigene Allergen-Einstufungen mitbringen können. Die Sicherheitsbewertung eines Naturstoffs ist deshalb genaugenommen eine Bewertung all seiner relevanten Einzelbestandteile gleichzeitig – der Grund, warum die App bei aromatischen Rohstoffen immer mit den hinterlegten Inhaltsstoffprofilen rechnet, statt den Rohstoff als Ganzes gegen eine einzige Zahl zu prüfen.

Vertiefung

Vertiefung: Warum IFRA-Grenzen sich mit der Zeit ändern

IFRA-Standards werden regelmäßig überarbeitet (die App bezieht sich auf das 51. Amendment) – neue toxikologische Daten, neue Bewertungsmethoden oder neu identifizierte Risikostoffe können dazu führen, dass eine Grenze strenger wird oder ein bisher unauffälliger Stoff neu eingeschränkt wird. Das ist kein Zeichen dafür, dass frühere Rezepturen "falsch" waren, sondern normaler wissenschaftlicher Fortschritt. Wer über längere Zeit mit denselben Rezepturen arbeitet, sollte deshalb gelegentlich prüfen, ob sich an den zugrunde liegenden Grenzwerten seiner verwendeten Rohstoffe etwas geändert hat, statt sich unbegrenzt auf eine einmal geprüfte Rezeptur zu verlassen.